Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand November 2022 aktualisiert

Die NLG GmbH ist eine Tochtergesellschaft von Welocalize („Welocalize“). Wie hierin verwendet, bedeutet der Begriff „Tochtergesellschaft“ jede Gesellschaft oder andere Geschäftseinheit, die direkt oder indirekt von der betreffenden Gesellschaft oder anderen Geschäftseinheit kontrolliert wird, und der Begriff „verbundenes Unternehmen“ bedeutet und umfasst jede Gesellschaft oder andere Geschäftseinheit, die die betreffende Gesellschaft oder andere Geschäftseinheit direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht.

1. Dienstleistungen

a. Welocalize erbringt für den Kunden Dienstleistungen („Dienstleistungen“) und Leistungen („Leistungen“), wie sie in den von beiden Parteien ausgefertigten Leistungsbeschreibungen beschrieben sind, die im Wesentlichen dem als Anhang A beigefügten Formular entsprechen und auf diese Vereinbarung verweisen (jeweils eine „Leistungsbeschreibung“). Diese Vereinbarung ermöglicht die Vergabe mehrerer Projekte durch die Ausstellung mehrerer Leistungsbeschreibungen und Bestellungen, ohne dass die hierin enthaltenen grundlegenden Geschäftsbedingungen neu verhandelt werden müssen.  Soweit diese Vereinbarung auf eine teilnehmende Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen einer der Parteien ausgedehnt wird, das eine Leistungsbeschreibung ausführt, gelten dieselben Bedingungen und Konditionen.  Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und einer Leistungsbeschreibung gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung, es sei denn, die Parteien legen ausdrücklich fest, dass eine bestimmte Bestimmung der Leistungsbeschreibung gelten soll.  Jegliche Änderung des Umfangs der Dienstleistungen oder Leistungen, die in einer Leistungsbeschreibung festgelegt sind, ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurde.  Ein Änderungsauftrag muss alle Änderungen der Dienstleistungen, Leistungstermine, Gebühren, Ausgaben, Leistungen, zugewiesenen Personen oder andere Änderungen angeben und auf die Leistungsbeschreibung verweisen, die geändert wird.  Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für alle Dienstleistungen und Leistungen, die Welocalize dem Kunden erbringen kann, unabhängig davon, ob diese Dienstleistungen und Leistungen gemäß einer Leistungsbeschreibung erbracht werden oder nicht.  Zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die in einer vom Kunden ausgestellten Bestellung oder in einer von Welocalize ausgestellten Verkaufsbestätigung oder Rechnung in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen und/oder Leistungen enthalten sind, sind nicht anwendbar, auch wenn eine der Parteien keine Einwände dagegen erhebt. Welocalize beginnt keine Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder Leistungsbeschreibung, bis sie von beiden Parteien unterzeichnet wurde und der Kunde eine entsprechende unterzeichnete Bestellung ausgestellt hat.

b. Der Kunde ist für die Bewertung und Beschaffung von Produkten oder Dienstleistungen Dritter verantwortlich. In einer Leistungsbeschreibung können die Verpflichtungen des Kunden und/oder die von Welocalize bei der Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Lieferung der Leistungen getroffenen Annahmen und/oder Bedingungen festgelegt werden.  Der Kunde erkennt an, dass die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen oder falsche Annahmen und/oder Festlegungen die Fähigkeit von Welocalize, die Dienstleistungen und/oder Leistungen gemäß den vereinbarten Spezifikationen oder Zeitplänen zu erbringen, beeinträchtigen und dass Welocalize für derartige Auswirkungen nicht bestraft wird (einschließlich einer Verzögerung bei der Unterzeichnung der Leistungsbeschreibung oder der Bestellung durch den Kunden).  Für den Fall, dass der Kunde davon ausgeht, dass er eine solche Verpflichtung nicht erfüllen kann oder glaubt, dass eine solche Annahme oder Bestimmung falsch ist, werden sich die Parteien nach besten Kräften bemühen, eine solche Leistungsbeschreibung zu überarbeiten (oder einen Änderungsauftrag zu erteilen).

2. Rechnungen/Zahlungen/Gutschriften

a. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist, sind alle Rechnungszahlungen in US-Dollar oder in der jeweiligen Landeswährung, wie in der Leistungsbeschreibung (und der Bestellung) angegeben, zu leisten und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt durch den Kunden zu zahlen. Auf alle unbestrittenen Beträge, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum von Welocalize gezahlt werden, werden bis zur vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von 1,5 % bzw. in Höhe des gesetzlichen Höchstzinssatzes, falls dieser niedriger ist, fällig (tagesgenau).  Im Falle einer gutgläubigen Anfechtung eines Teils einer Rechnung hat der Kunde Welocalize innerhalb dieser dreißig (30) Tage unverzüglich schriftlich über die Art der Anfechtung zu informieren (einschließlich einer Beschreibung der Grundlage für die Anfechtung) und den unbestrittenen Teil wie hierin vorgesehen zu bezahlen. Alle vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge werden ohne Aufrechnung oder Gegenforderung und ohne Abzug oder Einbehalt an Welocalize gezahlt. Die Annahme einer Teilzahlung oder einer Zahlung von weniger als dem vollen zu zahlenden Betrag durch Welocalize zu einem bestimmten Zeitpunkt stellt keinen Verzicht auf das Recht von Welocalize auf unbezahlte Beträge dar. Welocalize wird die Gebühren für die in einer Leistungsbeschreibung festgelegten Dienstleistungen während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens nicht erhöhen („Preisgarantiezeitraum“).  Nach Ablauf des Preisgarantiezeitraums kann Welocalize die Gebühren in einer Leistungsbeschreibung einmal alle zwölf (12) Monate nach mindestens sechzig (60) Tagen vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden erhöhen.

b. Sofern in einer Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist, erstattet der Kunde Welocalize alle angemessenen Reise- und Lebenshaltungskosten, die Welocalize und den Mitarbeitern von Welocalize (wie unten definiert) bei der Erbringung der Dienstleistungen entstehen und die vom Kunden im Voraus schriftlich genehmigt wurden. Solche Ausgaben können Folgendes umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt: (i) Flugkosten in der Economy-Klasse (bei internationalen Flügen in der Business Class), Unterkunft, Mietwagen, Verpflegungspauschale für Welocalize-Mitarbeiter, wenn diese an einen Ort reisen, der mehr als fünfundzwanzig (25) imperiale Meilen von der örtlichen Niederlassung der betreffenden Person entfernt ist; (ii) Kilometergeld für Mitarbeiter von Welocalize, wenn sie Dienstleistungen an einem Ort erbringen, der mehr als fünfundzwanzig (25) imperiale Meilen von der örtlichen Niederlassung dieser Person entfernt ist; (iii) Reisezeit, die zu einem Satz von fünfzig (50 %) Prozent des geltenden Beratungssatzes erstattet wird; und (iv) Überstundenvergütung für Mitarbeiter von Welocalize, die mehr als zehn Stunden pro Tag arbeiten.

c. Mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Welocalize basieren, zahlt der Kunde alle Steuern, die in Verbindung mit dieser Vereinbarung, den Dienstleisungen oder den Leistungen anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Transaktions-, Verkaufs-, Lizenz-, Leasing- und Nutzungssteuern, die von Welocalize gezahlt werden oder zu zahlen sind.

3. Eigentumsrechte

a. Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Abschnitten 3(b) bis 3(f) dieser Vereinbarung gehen mit der Zahlung aller Gebühren das Eigentum an allen Leistungen, die sich aus den Dienstleistungen ergeben oder dem Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen geliefert werden, in das Eigentum des Kunden über, und alle Rechte, der Eigentumstitel und das Interesse an diesen Leistungen gehen ausschließlich auf den Kunden über, und diese Leistungen gelten als Auftragsarbeiten, die im Rahmen der gemäß dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen entstanden sind.

b. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass für den Fall, dass eine Leistung bereits vorhandene Materialien enthält, diese bereits vorhandenen Materialien im Verhältnis zwischen Welocalize und dem Kunden das alleinige und ausschließliche Eigentum und die vertraulichen Informationen (wie in Abschnitt 6 definiert) von Welocalize sind und bleiben. „Bereits vorhandene Materialien“ sind alle Daten, Know-how, Berechnungen, Algorithmen, Wörterbücher, Zusammenstellungen, Programme, Tools, Produkte, Geräte, Codes, Technologien, technischen Studien, Forschungs- und Entwicklungsbemühungen, Methoden, Prozesse und alle diesbezüglichen Kenntnisse oder Informationen, die von oder für Welocalize vor oder außerhalb des Umfangs der Dienstleistungen erstellt, entwickelt oder verfasst wurden oder die für die Geschäftstätigkeit von Welocalize allgemein anwendbar sind, sowie alle diesbezüglichen Änderungen, Verbesserungen und Erweiterungen und davon abgeleitete Werke.  Vorbehaltlich der Zahlung sämtlicher Gebühren durch den Kunden gewährt Welocalize dem Kunden hiermit eine vollständig bezahlte, gebührenfreie, unterlizenzierbare, nicht übertragbare, weltweite, unbefristete, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung dieser bereits vorhandenen Materialien ausschließlich zu dem Zweck, den Kunden in die Lage zu versetzen, die Deliverables zu nutzen, zu pflegen, weiterzuentwickeln oder anderweitig von seinem Eigentum zu profitieren.  Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, diese bereits vorhandenen Materialien zu verwenden, weiterzuentwickeln oder zu vertreiben, und er darf diese bereits vorhandenen Materialien nicht zur Erbringung von Internationalisierungs-, Lokalisierungs- oder Übersetzungsdienstleistungen verwenden, unabhängig davon, ob dies im Wettbewerb mit dem Geschäft von Welocalize oder anderweitig geschieht, oder für einen anderen Zweck, welcher Art auch immer.  Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts 3 und der Vertraulichkeitsverpflichtungen von Welocalize gemäß Abschnitt 6 ist es Welocalize oder einem Mitarbeiter von Welocalize nicht untersagt, für Dritte Dienstleistungen zu erbringen oder Materialien bereitzustellen, die den im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen oder bereitgestellten Lieferungen gleich oder im Wesentlichen ähnlich sind, ungeachtet der Ähnlichkeit dieser Dienstleistungen oder Materialien.

c. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Welocalize sind und bleiben alle bereits bestehenden Urheberwerke und sonstigen Elemente oder Materialien oder Teile davon, die Welocalize vom Kunden zur Aufnahme oder Integration in eine der vorliegenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden („Kundeninhalte“), das alleinige und ausschließliche Eigentum des Kunden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde allein für alle Kundeninhalte verantwortlich ist.  Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung der erforderlichen Lizenzen, Freigaben, Registrierungen und Genehmigungen für alle von Dritten erstellten Kundeninhalte.

d. Während und nach der Laufzeit erklärt sich Welocalize bereit, auf Verlangen des Kunden und auf dessen alleinige Kosten alle vom Kunden verlangten Handlungen vorzunehmen und alle vom Kunden verlangten Instrumente auszuführen, anzuerkennen und zu liefern, um dem Kunden das gesamte Recht, den Titel und das Interesse an den Leistungen zu übertragen (vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts 3) und den Kunden in die Lage zu versetzen, die entsprechenden Anträge ordnungsgemäß vorzubereiten, einzureichen und zu verfolgen und Patente und/oder Urheberrechte darauf zu erhalten, sowie mit dem Kunden beim Schutz und/oder der Verteidigung von Rechtsstreitigkeiten, die in diesem Zusammenhang entstehen, zusammenzuarbeiten. Welocalize verpflichtet sich ferner, sich nach besten Kräften um die Mitarbeit aller Mitarbeiter von Welocalize zu bemühen, die als Urheber oder Erfinder von Leistungen in Frage kommen, um alle Dokumente auszufertigen, die zur Erreichung der Ziele dieses Abschnitts 3(e) erforderlich sind.

e. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist und bleibt jede Partei der alleinige und ausschließliche Eigentümer ihrer Vertraulichen Informationen (wie in Abschnitt 6 definiert).

4. Kündigung

a. Diese Vereinbarung tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft und bleibt in Kraft, bis sie gemäß diesem Abschnitt 4 gekündigt wird. Die Beendigung dieser Vereinbarung allein führt nicht zur Beendigung einer oder mehrerer zuvor abgeschlossener Leistungsbeschreibung(en) (außer wie in diesem Abschnitt vorgesehen), und die Bedingungen dieser Vereinbarung bleiben für die Zwecke dieser Leistungsbeschreibung(en) in Kraft, solange die Leistungsbeschreibung(en) selbst nicht beendet wird/werden oder abläuft/ablaufen.  Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen in Bezug auf die Leistungsbeschreibung(en), die zum Verstoß gegen die Vereinbarung geführt haben, hat die Beendigung dieser Vereinbarung lediglich zur Folge, dass keine der Parteien mehr in der Lage ist, nachfolgende Leistungsbeschreibung(en) abzuschließen, die die Bedingungen dieser Vereinbarung enthalten.

b. Diese Vereinbarung und/oder eine Leistungsbeschreibung kann wie folgt gekündigt werden:

(i)        durch eine der Parteien bei einem wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder eine Leistungsbeschreibung durch die andere Partei (oder, im Falle der Kündigung einer Leistungsbeschreibung, bei einem wesentlichen Verstoß gegen die betreffende Leistungsbeschreibung), sofern die verletzende Partei diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, in der der Verstoß eindeutig beschrieben ist, behebt.   Diese Vereinbarung oder eine Leistungsbeschreibung kann von der nicht verletzenden Partei sofort gekündigt werden, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung oder einer Leistungsbeschreibung begeht (oder, im Falle der Kündigung einer Leistungsbeschreibung, eine wesentliche Verletzung der betreffenden Leistungsbeschreibung), die nicht geheilt werden kann.  Während einer Nachfrist hat die nicht verletzende Partei das Recht, die Erfüllung gemäß diesem Vertrag und allen Leistungsbeschreibungen auszusetzen.

(ii)       von einer der Parteien unverzüglich, wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, schriftlich ihre Unfähigkeit einräumt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, eine Generalabtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, ein Verfahren zur Eröffnung einer freiwilligen Insolvenz einleitet oder der Einreichung eines Insolvenzantrags gegen sie zustimmt, von einem zuständigen Gericht als bankrott oder insolvent eingestuft wird, eine Reorganisation im Rahmen eines Insolvenzgesetzes bzw. einer Insolvenzordnung anstrebt oder der Einreichung eines Antrags auf eine solche Reorganisation zustimmt oder gegen sie ein Beschluss eines zuständigen Gerichts ergeht, durch den ein Konkurs- oder Insolvenzverwalter, Liquidator, Treuhänder oder Abtretungsempfänger bestellt wird, der sich auf das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens der betreffenden Partei erstreckt oder die Liquidation des Vermögens oder der Geschäftsangelegenheiten der betreffenden Partei vorsieht; oder

(iii)       von einer der Parteien aus eigenem Interesse, indem sie die andere Partei neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich von ihrer Absicht in Kenntnis setzt, dies zu tun.

c. Bei einer Kündigung durch den Kunden aus eigenem Interesse gemäß Abschnitt 4(b)(iii) oder aufgrund einer wesentlichen Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden gemäß Abschnitt 4(b)(i) zahlt der Kunde unverzüglich alle angemessenen und notwendigen Abwicklungskosten und -aufwendungen, die Welocalize im Zusammenhang mit der Kündigung der Vereinbarung und/oder der geltenden Leistungsbeschreibung entstanden sind, unabhängig davon, ob diese Aufwendungen vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen sind oder nicht, zusätzlich zu allen Beträgen, die Welocalize für die bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Leistungen geschuldet werden.

d. Bei Beendigung dieser Vereinbarung und/oder einer Leistungsbeschreibung durch eine der Parteien aus irgendeinem Grund gibt jede Partei unverzüglich alle Daten, Materialien und sonstiges Eigentum der anderen Partei zurück, und der Kunde zahlt Welocalize unverzüglich alle Gebühren und sonstigen Beträge, die für die bis zum Datum der Beendigung erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Leistungen fällig sind, sowie alle genehmigten Kosten, die Welocalize bis zu diesem Datum im Rahmen der Leistungserbringung entstanden sind. Wenn in einer Leistungsbeschreibung ein Festpreis angegeben ist, zahlt der Kunde an Welocalize einen Betrag, der anteilig für die in der Leistungsbeschreibung angegebene geschätzte Dauer gilt.

5. Garantien/Reparaturen/Haftungsbeschränkung

a. Jede Partei sichert der anderen zu und gewährleistet, dass: (a) jede ordnungsgemäß ausgefertigte und zugestellte Leistungsbeschreibung und diese Vereinbarung eine gültige und verbindliche Vereinbarung darstellen, die gemäß ihren Bestimmungen gegen die betreffende Partei durchsetzbar ist; (b) im Zusammenhang mit der Ausführung und Zustellung der Leistungsbeschreibungen oder der Erfüllung dieser Vereinbarung durch die betreffende Partei keine Genehmigung oder Zustimmung eines Dritten erforderlich ist; und (c) die Ausführung und Zustellung der Leistungsbeschreibungen und die Erfüllung dieser Vereinbarung nicht gegen die Gesetze einer Rechtsordnung oder die Bestimmungen oder Bedingungen einer anderen Vereinbarung verstößt, an die sie gebunden ist.

b. Welocalize garantiert dem Kunden, dass (i) die Dienstleistungen professionell und fachmännisch erbracht werden, entsprechend der Sorgfalt, dem Können, der Praxis und dem Urteilsvermögen, die von Welocalize bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art unter ähnlichen Umständen durch Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Qualifikationen und Lizenzen für die Ausführung dieser Arbeiten angewendet werden; (ii) die Dienstleistungen die Rechte am geistigen Eigentum Dritter nicht verletzen oder missbrauchen dürfen; und (iii) alle erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Produkte in allen wesentlichen Aspekten den Spezifikationen und/oder Leistungskennzahlen („KPIs“) entsprechen müssen, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt sind.

In Bezug auf Unterabschnitt 5(b)(iii) hat Welocalize nach schriftlicher Benachrichtigung über die Nichteinhaltung dieser Spezifikationen oder KPIs innerhalb von dreißig (30) Tagen eine Frist von dreißig (30) Tagen oder eine längere Frist, die angemessenerweise erforderlich ist, um diese Nichteinhaltung zu korrigieren (sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben). Die erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Leistungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Lieferung schriftlich seine Ablehnung mitteilt.  Die Korrektur und erneute Lieferung erfolgt auf alleinige Kosten von Welocalize, wenn eine Abhilfe erforderlich ist, um die Spezifikationen oder KPIs in der Leistungsbeschreibung zu erfüllen. Der Kunde hat dann ab Erhalt zehn (10) Tage Zeit, um diese neu zu bewerten und zu akzeptieren oder abzulehnen.   Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis alle Mängel an den Lieferungen zur Zufriedenheit des Kunden behoben sind. Dieser Prozess stellt das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Haftung von Welocalize gegenüber dem Kunden oder Dritten für alle Mängel oder Defekte an den Deliverables dar.

Darüber hinaus ist die vorstehende Garantie gemäß Unterabschnitt 5(b)(iii) ungültig und hat keine Wirkung, wenn die Dienstleistungen und/oder Leistungen von einer anderen Person als Welocalize modifiziert, geändert oder ergänzt wurden.

Mit Ausnahme der Bestimmungen in diesem Abschnitt 5 übernimmt Welocalize keine ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder anderweitigen Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die Dienstleistungen oder die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Leistungen und schließt insbesondere alle stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Marktgängigkeit, das Eigentumsrecht, die Nichtverletzung von Rechten und die Eignung für einen bestimmten Zweck aus.  UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER ANGABEN HIERIN ÜBERNIMMT WELOCALIZE KEINERLEI GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF MATERIALIEN DRITTER, EINSCHLIESSLICH OPEN-SOURCE-MATERIALIEN. IM VERHÄLTNIS ZWISCHEN WELOCALIZE UND DEM KUNDEN WERDEN ALLE MATERIALIEN VON DRITTEN UND OPEN-SOURCE-MATERIALIEN AUSDRÜCKLICH „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT.  Welocalize garantiert nicht, dass Dienste oder Leistungen ohne Unterbrechung oder fehlerfrei funktionieren.

c. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass weder die Bereitstellung der Kundeninhalte an Welocalize noch deren Nutzung durch Welocalize gemäß den Bestimmungen in dieser Vereinbarung und/oder in der Leistungsbeschreibung Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeitsrechte oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzt oder anderweitig beeinträchtigt. Der Kunde garantiert außerdem, dass die Kundeninhalte nicht diffamierend sind, und erklärt sich damit einverstanden, Welocalize von jeglichen Verlusten, Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen, die Welocalize infolge von oder in Verbindung mit Ansprüchen entstehen, die von Dritten gegen Welocalize erhoben werden, die behaupten, dass die Materialien des Kunden oder deren Verwendung durch Welocalize das Urheberrecht oder andere geistige Eigentumsrechte einer Person verletzen oder diffamierend sind.

d. Mit Ausnahme von Verstößen gegen die Vertraulichkeit, Entschädigungsverpflichtungen oder vorsätzlichem Fehlverhalten ist die Haftung jeder Partei (unabhängig davon, ob sie aus der Vereinbarung, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung, Gesetz oder anderweitig entstanden ist) gegenüber der anderen Partei und Dritten in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung insgesamt auf direkte und tatsächliche Schäden beschränkt, die nicht höher sein dürfen als die Beträge, die Welocalize im Rahmen dieser Vereinbarung für den Teil der Dienstleistungen erhält, der Anlass zu einer solchen Forderung ist.

IN KEINEM FALL IST EINE DER PARTEIEN HAFTBAR FÜR DIE FOLGENDEN ARTEN VON SCHÄDEN UND JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT AUF IHR RECHT AUF DIE FOLGENDEN ARTEN VON SCHÄDEN: FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ, BESONDERE SCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE RÜCKERSTATTUNGEN, VERLORENE DATEN ODER ENTGANGENE EINSPARUNGEN. JEDE PARTEI VERZICHTET AUF IHR RECHT AUF DIESE SCHÄDEN, AUCH WENN DIE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DES EINTRETENS SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR.

6. Vertrauliche Informationen.

a. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „Vertrauliche Informationen“ alle Informationen über die Geschäftstätigkeit, die Produkte, die Forschung und das technische Wissen der anderen Partei (die „Empfangende Partei“) oder ihrer verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Vertreter, Rechtsberater, Anteilseigner, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Berater („Vertreter“), ungeachtet des Formats oder des Datenträgers, die von der anderen Partei (der „Offenlegenden Partei“) oder ihren Vertretern offengelegt werden. Die Offenlegende Partei wird sich bemühen, alle offengelegten Vertraulichen Informationen als „vertraulich“, „geschützt“ oder mit einer ähnlichen Legende zu kennzeichnen oder zu bestätigen; das Versäumnis der Offenlegenden Partei, dies zu tun, stellt jedoch keine Kennzeichnung der Nichtvertraulichkeit dar.  Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei von der Empfangenden Partei und ihren Vertretern nur in dem Maße verwendet werden, wie es für die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist, und dass sie ohne die Genehmigung der Offenlegenden Partei nicht an eine andere Partei weitergegeben oder von der Empfangenden Partei für andere Zwecke verwendet werden dürfen.  Die Empfangende Partei schützt die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei mindestens mit denselben Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen gleicher Art ergreift, jedoch in keinem Fall mit weniger als der angemessenen Sorgfalt.  Jedwede Offenlegung darf nur gegenüber Vertretern der Empfangenden Partei erfolgen, (i) die ein berechtigtes Interesse am Zugang zu solchen Vertraulichen Informationen haben und (ii) die sich schriftlich verpflichtet haben, Vertrauliche Informationen in einer Weise zu schützen, die mit den Bestimmungen dieses Abschnitts 6 vereinbar ist.

b. Nichts in dieser Vereinbarung schränkt die Verwendung von Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ideen, Konzepte, Know-how, Techniken und Methoden) durch die Empfangende Partei ein, die: (i) oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich verfügbar werden; (ii) unabhängig ohne Zugang zu oder Nutzung der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei entwickelt wurden, wie durch die schriftlichen Aufzeichnungen der Empfangenden Partei belegt; (iii) ihr zuvor ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren; oder (iv) von ihr von einem Dritten erworben wurden, der seiner Kenntnis nach nicht zur Vertraulichkeit in Bezug auf solche Informationen verpflichtet ist. Ist die Empfangende Partei gesetzlich verpflichtet, die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei offenzulegen, so hat die Empfangende Partei die Offenlegende Partei vor einer solchen Offenlegung unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen (sofern dies rechtlich zulässig ist) und die Offenlegende Partei dabei zu unterstützen, eine Verfügung zum Schutz der Vertraulichen Informationen vor der Offenlegung zu erwirken.  Vertrauliche Informationen, einschließlich aller Kopien, Duplikate, Zusammenfassungen oder Zusammenfassungen, die von der Empfangenden Partei oder ihren Vertretern erstellt wurden, sind zurückzugeben oder zu vernichten, je nachdem, was früher eintritt, wenn die Dienstleistungen abgeschlossen sind oder die Offenlegende Partei dies verlangt; Welocalize ist jedoch berechtigt, eine angemessene Anzahl von Kopien der Vertraulichen Informationen des Kunden zu Dokumentationszwecken aufzubewahren, vorbehaltlich der Verpflichtungen dieses Abschnitts 6.

c. Verarbeitung von Informationen und Personenbezogenen Daten

Gemäß den Bestimmungen in Artikel 28 ff. der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (im Folgenden „DSGVO“) erkennt Welocalize an, dass es in seiner Eigenschaft als DATENVERARBEITER Personenbezogene Daten vom Kunden erhalten oder verarbeiten kann.  Wenn Welocalize Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO erhält, muss der Kunde Welocalize schriftlich benachrichtigen (in der Leistungsbeschreibung oder anderweitig), und die Parteien schließen eine Datenverarbeitungsvereinbarung ab, einschließlich anwendbarer Standardvertragsklauseln, einer Beschreibung der Personenbezogenen Daten und zugehöriger Details der Verarbeitung und des Datentransfers sowie der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

7. Schadloshaltung

Welocalize verpflichtet sich, den Kunden zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Urteile und Vergleiche, die von Dritten geltend gemacht werden: (1) die durch Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten von Welocalize, seinen Mitarbeitern, Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden; und/oder (2) die besagen, dass eine Lieferung ein US-Patent oder Urheberrecht verletzt, vorausgesetzt, dass (i) der Kunde Welocalize unverzüglich nach Erhalt einer solchen Klage oder eines solchen Verfahrens davon in Kenntnis setzt und (ii) der Kunde Welocalize die volle Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Klage oder des Verfahrens überträgt.  Welocalize ist gemäß diesem Abschnitt 7 nicht verpflichtet, wenn der Anspruch direkt aus Kundeninhalten, Spezifikationen oder Anweisungen, die Welocalize vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt wurden, aus fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, aus nicht genehmigten Änderungen des Produkts oder aus der Verwendung des Produkts in Verbindung mit anderen Produkten oder Dienstleistungen, die nicht von Welocalize geliefert oder genehmigt wurden, resultiert.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Welocalize und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Anteilseigner, Vertreter, verbundenen Unternehmen und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Klagen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Auszeichnungen, Urteilen, Vergleichen, Verfahren oder Klagen (ob anhängig oder angedroht), Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit oder aufgrund von: (i) einer Verletzung oder Nichterfüllung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Zusicherungen, Gewährleistungen und Vereinbarungen durch den Kunden, (ii) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, die gegen geltendes Recht verstoßen, oder (iii) einer Verletzung von Eigentumsrechten Dritter durch den Kunden entstehen, vorausgesetzt, dass (i) Welocalize den Kunden unverzüglich nach Erhalt einer solchen Klage oder eines solchen Verfahrens davon in Kenntnis setzt und (ii) Welocalize dem Kunden die volle Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung der Klage oder des Verfahrens überträgt.

8. Werbung

Welocalize darf den Namen des Kunden in Lebensläufen, Kundenlisten, Fallstudien und anderen Werbeinformationen, einschließlich Pressemitteilungen, Broschüren, Berichten, Briefen, Weißbüchern und elektronischen Medien wie E-Mails und Webseiten, verwenden.  Welocalize wird die Verwendung des Namens des Kunden in allen zukünftigen Materialien nach dreißig (30) Tagen vorheriger schriftlicher Mitteilung einstellen.

9. Personal

a. Welocalize kann seine Mitarbeiter, Unterauftragnehmer oder Lieferanten (zusammenfassend als „Welocalize-Personal“ bezeichnet) einsetzen, um einige oder alle Dienstleistungen oder Leistungen zu erbringen. Welocalize ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiter von Welocalize die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten, und Welocalize bleibt allein für die Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter verantwortlich.

b. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren unmittelbar nach der Beendigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer, ob mit oder ohne Grund, weder die Partei noch eine Person oder Einrichtung, an der die Partei beteiligt ist, aus irgendeinem Grund, direkt oder indirekt, Personal (einschließlich Welocalize-Personal) der anderen Partei anwerben, einstellen oder nutzen darf, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Die vorstehende Einschränkung gilt jedoch nicht für allgemeine Stellenausschreibungen (einschließlich allgemeiner Werbung über das Internet und andere Medien), die sich nicht speziell an Mitarbeiter der anderen Partei richten. Die umwerbende Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über alle Gespräche mit diesem Personal über eine Beschäftigung.  Stellt eine Partei ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei direkt oder indirekt solches Personal ein, so hat sie als pauschalen Schadensersatz eine Vertragsstrafe in Höhe von zwanzig (20) Prozent des Grundgehalts der betreffenden Person zu zahlen.

10. Sonstige

a. Datenspeicherung. Sofern vom Kunden nicht anders angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben, löscht Welocalize alle Kundendaten (elektronisch oder anderweitig) gemäß der Datenaufbewahrungsrichtlinie von Welocalize (die von Zeit zu Zeit geändert werden kann). Welocalize bewahrt die projektbezogenen Daten des Kunden derzeit für fünf (5) Jahre nach Lieferung des entsprechenden Projekts auf.

b. Privatsphäre und Datenschutz. Der Kunde benachrichtigt Welocalize schriftlich, wenn der Auftrag für Dienstleistungen personenbezogene Daten enthält, die dem Datenschutzrecht unterliegen, und garantiert die Einhaltung dieser Datenschutzgesetze.  Schließen die Parteien eine Datenverarbeitungsvereinbarung („DVV“) ab, so wird diese in die Bestimmungen dieser Vereinbarung einbezogen, und die Bestimmungen der DVV haben im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und der DVV Vorrang. Der Kunde stellt Welocalize von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Bußgeldern, Sanktionen, Zinsen, Strafen, Kosten, Gebühren, Ausgaben, Entschädigungszahlungen an die betroffenen Personen, Forderungen sowie Rechts- und anderen Kosten für Berufsträger frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verstoß des Kunden gegen seine Datenschutzverpflichtungen ergeben.

c. Abtretung. Keine der Parteien darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung oder einer Leistungsbeschreibung hierunter ohne die Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf, und jede angebliche Abtretung oder jeder Versuch dazu ist ungültig und unwirksam.  Ungeachtet des Vorstehenden hat eine Partei das Recht, diese Vereinbarung abzutreten (a) an ein verbundenes Unternehmen, das in der Lage ist, die Verpflichtungen der abtretenden Partei aus dieser Vereinbarung und/oder der geltenden Leistungsbeschreibung zu erfüllen, vorausgesetzt, das verbundene Unternehmen erklärt sich schriftlich bereit, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, und vorausgesetzt, dass eine solche Abtretung die abtretende Partei nicht von ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entbindet; oder (b) in Verbindung mit einem Verkauf, einer Fusion oder einer Übertragung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte, auf die sich diese Vereinbarung bezieht.

d. Mitteilungen. Die im Rahmen dieser Vereinbarung zulässigen oder erforderlichen Mitteilungen sind an die auf der Unterschriftenseite dieser Vereinbarung angegebenen Adressen zu richten und können durch persönliche Übergabe, per Fax oder per E-Mail mit anschließender schriftlicher Bestätigung per Post, per Nachtkurier oder per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.  Mitteilungen gelten als an dem Tag zugestellt, an dem sie tatsächlich eingegangen sind, wenn sie persönlich oder per Kurierdienst zugestellt wurden, an dem Tag, an dem sie per E-Mail oder Fax versandt wurden, oder drei (3) Tage nach dem Versand, wenn sie per Einschreiben oder Rückschein versandt wurden.  Jede Partei kann durch Mitteilung gemäß diesem Abschnitt eine andere Anschrift oder Person für den Empfang von Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung benennen.

e. Trennbarkeit. Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden, so berührt diese Bestimmung nicht die anderen Bestimmungen der Vereinbarung oder die Vereinbarung als Ganzes, sondern wird in dem Umfang geändert, der erforderlich ist, um diese Bestimmung durchsetzbar zu machen, und die Rechte und Pflichten der Parteien werden entsprechend ausgelegt und durchgesetzt, wobei die Absicht und die Vereinbarung der Parteien so weit wie möglich gewahrt bleiben.

f. Höhere Gewalt. Jede Partei ist von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entbunden, wenn ihre Erfüllung durch ein Ereignis verzögert oder verhindert wird, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Wetter, Krankheit, Krieg, Aufruhr, Bürgerkrieg, Unruhen, Regierungsmaßnahmen oder Stromausfall, vorausgesetzt, dass die Erfüllung nur in dem Umfang und während der Dauer einer solchen Behinderung entbunden ist.  Jede Partei muss die andere unverzüglich im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt benachrichtigen, und die Parteien werden in gutem Glauben eine Verlängerung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Fristen erörtern.

g. Abhilfen. Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, alle hieraus entstehenden Streitigkeiten beizulegen, bevor sie Klagen zur Durchsetzung von Rechten einreichen oder Rechtsbehelfe einlegen. Wenn die Parteien eine solche Streitigkeit nicht innerhalb von 30 Tagen beilegen können, kann jede Partei jedes gesetzlich verfügbare Rechtsmittel in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung suchen.

h. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt ist, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des US-Bundesstaats Delaware ohne Anwendung der Prinzipien des Kollisionsrechts.  Alle Klagen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind vor einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gericht in Delaware zu erheben, und die Parteien stimmen ausschließlich dem dortigen Gerichtsstand und der persönlichen Zuständigkeit zu.

i. Unabhängiger Auftragnehmer. Welocalize ist ein unabhängiger Auftragnehmer, und keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden, zu vertreten oder zu verpflichten.  Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt oder ausgelegt werden, dass es zu irgendeinem Zweck ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder eine Agenturbeziehung zwischen den Parteien begründet.

j. Anwaltsgebühren. Im Falle einer Streitigkeit, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, ist die obsiegende Partei berechtigt, ihre angemessenen Kosten und Ausgaben, die tatsächlich entstanden sind, um die Bedingungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, erstattet zu bekommen.

k. Klagegründe. Die Parteien vereinbaren, dass Klagegründe, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, nicht gültig sind, es sei denn, eine solche Klage wird durch Einreichung einer Beschwerde bei einem zuständigen Gericht innerhalb eines Jahres nach Abschluss der zugehörigen Dienstleistungen eingeleitet.  Wenn ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird, um Verpflichtungen aus diesem Vertrag durchzusetzen, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und sonstigen Inkassokosten, zusätzlich zu allen anderen Entschädigungen, die sie erhält.

l. Gerechte Abhilfe. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass die Verletzung der in den Abschnitten 3 (Rechte an Materialien) und 6 (Vertrauliche Informationen) enthaltenen Bestimmungen oder Vereinbarungen dieser Vereinbarung durch eine der Parteien der anderen Partei einen unmittelbaren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügt, für den Geldentschädigungen keine angemessene rechtliche Abhilfe darstellen.  Daher vereinbaren die Parteien, dass für den Fall, dass eine der Parteien gegen die genannten Bestimmungen oder Vereinbarungen verstößt oder zu verstoßen droht, die andere Partei berechtigt ist, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich verfügbaren Rechtsbehelfen Unterlassungsansprüche und/oder andere vorläufige oder billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe geltend zu machen, ohne einen tatsächlichen Schaden nachweisen oder eine Kaution stellen zu müssen.

m. Ausfertigungen. Diese Vereinbarung kann gleichzeitig in zwei oder mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen eine Urkunde bilden.  In diesem Fall ist zum Nachweis des Bestehens dieser Vereinbarung nur die von der Partei, gegen die der Nachweis erbracht wird, unterzeichnete Ausfertigung vorzulegen oder nachzuweisen. Dieses Abkommen kann durch PDF- oder elektronische Unterschriften ausgefertigt werden, die dieselbe Kraft und Wirkung wie Originalunterschriften haben.

n. Drittbegünstigte. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden durch diese Vereinbarung keine Rechte auf andere Personen als die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger übertragen.

o. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und alle im Rahmen dieser Vereinbarung abgeschlossenen Leistungsbeschreibungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Zusicherungen, Diskussionen, Verhandlungen, Briefe, Vorschläge, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich erfolgten. Die Bedingungen der vorgedruckten Dokumente des Kunden (z. B. Bestellungen, Auftragsbestätigungen und dergleichen) gelten nicht für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Leistungen.   Die Parteien haben gemeinsam an der Ausarbeitung und Aushandlung dieser Vereinbarung mitgewirkt. Im Falle von Unklarheiten oder wenn sich eine Frage des Vorsatzes oder der Auslegung stellt, ist diese Vereinbarung so auszulegen, als ob sie von den Parteien gemeinsam verfasst worden wäre, und es darf keine Vermutung oder Beweislast zugunsten oder zuungunsten einer der Parteien aufgrund der Urheberschaft einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung entstehen. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zur Auslegung dieser Vereinbarung verwendet werden. Eine Verzögerung bei der Durchsetzung, ein Versäumnis bei der Durchsetzung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung bei einer Gelegenheit gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder auf eine solche Bestimmung bei einer anderen Gelegenheit. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine Mahnung auszusprechen, um die strikte Einhaltung aller Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen.

p. Änderungen. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert werden, wenn die Änderung von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist.

q. Fortbestehen. Die Bestimmungen der Abschnitte 2, 3, 4(c), 5(b), 5(c), 5(d), 6, 7, 8, 9(b) und 10 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.